Lärmcheck




Wenn Sie an einer Landesstraße (B oder L) wohnen, können Sie hier eine Lärmberechnung durchführen. Für Fragen betreffend Bundesstraßen (Autobahnen, Schnellstraßen) wenden Sie sich bitte an die ASFINAG.

Ob Ihr Wohnobjekt grundsätzlich für eine Lärmschutzförderung in Frage kommt, können wir Ihnen sofort online berechnen - geben Sie dazu Ihre Daten ein:

Hinweis!
Zu beachten ist jedoch, dass es sich hierbei um die Ermittlung der "freien Schallausbreitung" handelt. Es werden daher keine, eventuell vorhandene, abschirmende Hindernisse wie Häuser oder Gebäudekanten etc., berücksichtigt.

(Version 2006)







 

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