Wenn Sie an einer Landesstraße (B oder L) wohnen, können Sie hier eine Lärmberechnung
durchführen. Für Fragen betreffend Bundesstraßen (Autobahnen, Schnellstraßen) wenden Sie sich bitte an die ASFINAG.
Ob Ihr Wohnobjekt grundsätzlich für eine Lärmschutzförderung in Frage kommt, können wir Ihnen sofort online berechnen - geben Sie dazu Ihre Daten ein:
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